Mit der Teilnahme an Turnieren verpflichtet sich der/die TanzSportlerIn zur Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen des Anti-Doping Bundesgesetzes 2021 sowie der diesbezüglichen Vorschriften des zuständigen nationalen und internationalen Sportfachverbandes (insb. Statuten, Sportordnung, Wettkampfordnung). Als SportlerIn gelten Personen, die Mitglieder oder Lizenznehmer einer Sportorganisation oder einer ihr zugehörigen Organisation sind oder es zum Zeitpunkt eines potentiellen Verstoßes gegen Anti-Doping-Regelungen waren, oder die an Wettkämpfen, die von einer Sportorganisation oder von einer ihr zugehörigen Organisation veranstaltet oder aus Bundes-Sportförderungsmitteln gefördert werden, teilnehmen. Nähere Informationen zu den Anti-Doping Regelungen finden Sie auf der eLearning-Plattform der NADA Austria: https://aktiv.nada.at Die VeranstalterIn und AusrichterIn lehnen Doping strikt ab. Als TeilnehmerIn versichern Sie, dass Sie keinerlei verbotene Substanzen oder verbotene Methoden zur Dopingzwecken zu sich genommen haben oder nehmen werden. Informationen, ob ein Medikament oder eine Behandlungsmethode verboten ist, finden Sie hier: https://www.nada.at/medikamentenabfrage Dieses Service der Nationalen AntiDoping Agentur (NADA Austria) steht auch als MedApp für Android und iOS zur Verfügung. Sollte für den/die teilnehmenden TanzSportlerIn die Einnahme verbotenen Substanzen oder die Anwendung verbotener Methoden nach ärztlicher oder zahnärztlicher Diagnose erforderlich sein, wird dringend empfohlen, alle ärztlichen Atteste sowie Befunde für eine etwaige retroaktive medizinische Ausnahmegenehmigung aufzubewahren. Genauere Informationen finden Sie hier: https://www.nada.at/medizin/krankheit-oderverletzung.